Sonderregelungen
Wie aus den Tabellen ersichtlich ist, können verschiedene Behinderungsgruppen nicht alle Disziplinen absolvieren. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der Schüler/innen mit Kleinwuchs, für die beim Laufen nur 50 m angeboten wird und Springen gar nicht angeboten werden kann. Weiterhin können die Sprungwettbewerbe bei den Rollstuhlfahrern nicht angeboten werden.
| Sonderfälle | Sonderregelung |
| Auf Grund der Behinderung können keine drei Disziplinen aus drei unterschiedlichen Bereichen (Sprint, Lauf, Sprung und Wurf oder Stoss) absolviert werden | Es werden drei verschiedene mögliche Disziplinen aus zwei unterschiedlichen Bereichen durchgeführt, deren Punkte dann zum Gesamtergebnis addiert werden |
| Auf Grund der Behinderung sind drei verschiedene Disziplinen nicht möglich | Es werden nur 2 Disziplinen durchgeführt.Für die dritte Disziplin wird der Mittelwert aus den beiden Punktwerten der beiden durchgeführten Disziplinen errechnet und fließt in die Gesamtwertung als dritter Punktwert mit ein. |
| Weitsprung für Schüler/innen mit Beinprothese | Der Weitsprung darf nur mit einer Sportprothese durchgeführt werden. Wenn keine Sportprothese vorhanden ist, kann der Weitsprung aus dem Stand absolviert werden. Zu der erzielten Weite wird pauschal 1 Meter addiert und anschließend umgerechnet. |
Diese Sonderregelungen werden angeboten, um jeder Behinderungsform die Teilnahme an den Bundesjugendspielen anzubieten. Dabei ist den Schülern/innen im Klassenverband deutlich zu machen, dass diese Regelungen auf Grund der Behinderung und der langjährigen Erfahrungen im Behindertensport notwendig sind. Im Sinne des Integrations- und des Fair-Play-Gedankens ist an die Schüler/innen zu appellieren, diese Regelungen zu akzeptieren.

