Handbuch

Sonderregelungen

Wie aus den Tabellen ersichtlich ist, können verschiedene Behinderungsgruppen nicht alle Disziplinen absolvieren. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der Schüler/innen mit Kleinwuchs, für die beim Laufen nur 50 m angeboten wird und Springen gar nicht angeboten werden kann. Weiterhin können die Sprungwettbewerbe bei den Rollstuhlfahrern nicht angeboten werden.

Sonderfälle Sonderregelung
Auf Grund der Behinderung können keine drei Disziplinen aus drei unterschiedlichen Bereichen (Sprint, Lauf, Sprung und Wurf oder Stoss) absolviert werden Es werden drei verschiedene mögliche Disziplinen aus zwei unterschiedlichen Bereichen durchgeführt, deren Punkte dann zum Gesamtergebnis addiert werden
Auf Grund der Behinderung sind drei verschiedene Disziplinen nicht möglich Es werden nur 2 Disziplinen durchgeführt.Für die dritte Disziplin wird der Mittelwert aus den beiden Punktwerten der beiden durchgeführten Disziplinen errechnet und fließt in die Gesamtwertung als dritter Punktwert mit ein.
Weitsprung für Schüler/innen mit Beinprothese Der Weitsprung darf nur mit einer Sportprothese durchgeführt werden. Wenn keine Sportprothese vorhanden ist, kann der Weitsprung aus dem Stand absolviert werden. Zu der erzielten Weite wird pauschal 1 Meter addiert und anschließend umgerechnet.

Diese Sonderregelungen werden angeboten, um jeder Behinderungsform die Teilnahme an den Bundesjugendspielen anzubieten. Dabei ist den Schülern/innen im Klassenverband deutlich zu machen, dass diese Regelungen auf Grund der Behinderung und der langjährigen Erfahrungen im Behindertensport notwendig sind. Im Sinne des Integrations- und des Fair-Play-Gedankens ist an die Schüler/innen zu appellieren, diese Regelungen zu akzeptieren.