Ausschreibung 2022/2023

Bundesjugendspiele 2022/2023

Ausschreibung
für den Zeitraum 1. August 2022 – 31. Juli 2023
– Bek. d. BMFSFJ v. 03.08.2022 – 512 – 2485 – 03/001 (22/23) –

  1. Allgemeines

    Die Bundesjugendspiele werden jährlich für alle Schulen und Vereine ausgeschrieben. Sie werden federführend durch den Ausschuss für die Bundesjugendspiele unter Beteiligung der Kommission Sport der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Deutschen Olympischen Sportbundes/der Deutschen Sportjugend, des Deutschen Behindertensport-verbandes/der Deutschen Behindertensportjugend, des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, des Deutschen Turner-Bundes und des Deutschen Schwimm-Verbandes betreut.

    Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben. Es verfolgt das Ziel, Kinder im Primarbereich systematisch an die in den Bundesjugendspielen enthaltenen Grundsportarten heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Für die Klassenstufen 1 und 2 ist deshalb die Angebotsform “Wettbewerb” verpflichtend. Für die Klassenstufen 3-6 wird die Angebotsform “Wettbewerb” empfohlen. Neben diesen Regelungen wird jedoch darauf hingewiesen, dass ab dem Schuljahr 2023/2024 in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen die Wettbewerbsform für die Klassenstufen 1-4 verpflichtend sein wird. In der Grundsportart Gerätturnen kann in den Klassenstufen 1-4 weiterhin zwischen den Angebotsformen Wettbewerb und Wettkampf gewählt werden.

    Das „Programm Bundesjugendspiele für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ ermöglicht diesen eine gleichberechtigte Teilhabe.

  2. Inhalte

    Die Bundesjugendspiele lösen den Anspruch ein, Bestandteil einer modernen Sportpraxis zu sein. Es handelt sich um ein abgestimmtes Konzept zwischen den Angeboten der beteiligten Sportarten.
    Die Inhalte der Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Die Bundes-jugendspiele werden als Individualwettbewerb in den drei Grundsportarten ausgeschrieben:

Gerätturnen
Leichtathletik
Schwimmen

Die Bundesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert:

1. Wettbewerb:Wettbewerb der jeweiligen Grundsportart
2. Wettkampf:Wettkampf der jeweiligen Grundsportart
(in der Leichtathletik und im Schwimmen erst ab Jahrgangsstufe 3
3. Mehrkampf:Mehrkampf aus den drei Grundsportarten

Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf und Mehrkampf.

Idealerweise sollten – soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben – alle drei Angebotsformen der Bundesjugendspiele durchgeführt werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen soll sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfestes beschränken, sondern auch im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.

  1. Information über die Bundesjugendspiele
    Alle aktuellen Informationen zu den Bundesjugendspielen sind unter der Domain www.bundesjugendspiele.de abzurufen. Die Internetseite wurde neugestaltet und technisch optimiert. Sie steht seit Beginn des Jahres 2015 zur Verfügung und ermöglicht den Nutzenden eine leichtere Orientierung.

    Neben dem Handbuch in digitaler Form können hier Hintergründe und Literaturhinweise rund um die Bundesjugendspiele abgefragt werden. Weiterhin bestehen natürlich auch noch die Zugänge über die Domains www.bmfsfj.de, www.kmk.org und www.dsj.de.

    Seit 2015 steht auf der Internetseite ein „Handbuch-Assistent“ bereit. Er unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer bei der Zusammenstellung von Inhalten des Handbuchs. Seine Funktionsweise basiert auf den Bestimmungen zur Durchführung der Bundesjugendspiele und dem Programm „Bundesjugendspiele für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“. Durch Abfragen der Sportart, Jahrgangsstufe und Angebotsform erstellt der „Handbuch-Assistent“ eine auf die jeweils getroffene Auswahl und das Regelwerk abgestimmte Zusammenstellung der Handbuchinhalte.

    Zur Auswertung der Bundesjugendspiele steht das in 2014 weiterentwickelte Online-Auswertungstool zur Verfügung. Ein spezifisches Auswertungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist integriert. Die Software ist über die Domain www.bundesjugendspiele.de unter der Rubrik „Online-Auswertungstool“ und/oder über den „Login“-Bereich im oberen Seitendrittel jeder Unterseite aufzurufen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Internetzugang und ein internetfähiger PC. Durch die Online-Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand.

    Seit 2020 ist das Online-Auswertungstool zur Verbesserung des Datenschutzes nur zusammen mit einer Verwaltungs-App zu nutzen, die über die Domain www.bundesjugendspiele.de unter der Rubrik App zum Download zur Verfügung gestellt wird. Hier steht ebenfalls eine Anleitung bereit. Die Verwaltungs-App ist auf einem Rechner der jeweiligen Schule bzw. des jeweiligen Vereins zu installieren und ermöglicht eine Synchronisation mit dem Online-Auswertungstool. Durch die neue Verwaltungs-App ist sichergestellt, dass es zu keiner zentralen Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden an den Bundesjugendspielen kommt. Die Daten der Teilnehmenden werden künftig nur noch in Form anonymisierter Chiffren online verarbeitet. Die Offline-Ergänzung des Auswertungstools in Form der neuen Verwaltungs-App ermöglicht die Zuordnung der Klarnamen der Teilnehmenden zu den online verwendeten anonymen Chiffren auf den lokalen Rechnern der Schulen und Vereine.

    Seit 2015 steht zusätzlich eine mobile App (Bundesjugendspiele-App) zur Verfügung. Sie ermöglicht den Nutzenden unmittelbar an der Sportstätte die Offline-Eingabe von Leistungen über ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet). Eine Internetverbindung ist lediglich zur Anmeldung und Synchronisation der Daten mit dem Online-Auswertungstool notwendig. Voraussetzung ist ein bereits bestehender Benutzer-Account innerhalb des Online-Auswertungstools.

    Die Nutzung des Online-Auswertungstools, der dazugehörigen Verwaltungs-App und der Bundesjugendspiele-App ist kostenfrei. Die Tool-Optimierung und die Ergänzung um die mobile App zur Offline-Eingabe erfolgten auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dem Einsatz in der Praxis.

    Mit dem „Handbuch-Assistenten“, dem Online-Auswertungstool mit dazugehöriger Verwaltungs-App und der mobilen Bundesjugendspiele-App steht ein ineinandergreifendes Instrumentarium zur Verfügung. Es bietet den Nutzenden die Möglichkeit, digital unterstützt die Veranstaltungen zu den Bundesjugendspielen noch effizienter vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Alle Details zur Nutzung können den im Internetauftritt hinterlegten Texten entnommen werden.

    Eine im Jahr 2021 aktualisierte Version des Handbuchs für die Bundesjugendspiele und des Online-Auswertungsprogramms inkl. dazugehöriger Verwaltungs-App ist nur über www.bundesjugendspiele.de abzurufen. Die mobile Bundesjugendspiele-App steht in den jeweiligen Stores (App Store, Google Play Store) als Download zur Verfügung. Ein Zugang zur mobilen App besteht ebenfalls über die Internetseite.
  1. Organisation
    4.1 Teilnehmende
    An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Teilnehmenden das angegebene Alter erreichen – nicht auf das Alter am Veranstaltungstag.

    4.2 Ausrichtende
    Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.

    4.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter
    Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnenund Schüler für die Tätigkeit auszubilden, wobei die Sportorganisationen um Mitarbeit gebeten werden sollten.

    4.4 Anforderungen von Urkunden
    Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.


4.4.1 Urkundenanforderungen von einzelnen Schulen oder sonstigen Ausrichtern können nur bei folgenden Stellen erfolgen:

Baden-Württemberg: Schulen aller Schularten können die Urkunden in zwei festgelegten Zeiträumen mittels einer Onlineabfrage (OFT) im Intranet der Kultusverwaltung anfordern. Nach Ablauf der zwei festgelegten Zeiträume werden die Urkunden jeweils bestellt und über die Regionalstellen des ZSL für die Schulen vorbereitet.
Bayern: entsprechend den Angaben im E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ (www.laspo.de/broschuere).
Berlin: bei den Schulsportberater/innen der Berliner Bezirke.
Brandenburg: bei den Staatlichen Schulämtern.
Bremen: bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 -12, 28195 Bremen.
Hamburg: Zentrales Vordrucklager der Behörde für Schule und Berufsbildung, E-Mail: VordruckstelleBSB@bsb.hamburg.de, Fax: 040/428633794.
Hessen: bei den Staatlichen Schulämtern/bei der Kreisverwaltung in Verbindung mit den Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren.
Mecklenburg-Vorpommern: bei den Staatlichen Schulämtern.
Niedersachsen: bei den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen (Sportämtern).
Nordrhein-Westfalen: bei den Ausschüssen für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Rheinland-Pfalz: bei den Sportämtern bzw. -referaten der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.
Saarland: bei den Landratsämtern der Kreise und dem Schulverwaltungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken.
Sachsen: bei den Schulsportreferenten des Landesamtes für Schule und Bildung.
Sachsen-Anhalt: beim Landesschulamt (LSchA) – Nebenstellen Magdeburg, Referat 25, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg, E-Mail: carsten.straube@sachsen-anhalt.de.
Schleswig-Holstein: bei der/dem unter www.schulsport.lernnetz.de ausgewiesenen zuständigen Kreisschulsportbeauftragten.
Thüringen: bei den Staatlichen Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte.

4.4.2 Die unter 4.4.1 aufgeführten Stellen, die Auslandsschulen, die Deutsche Sportjugend und
die Spitzenverbände des Sports bestellen ihre Anforderungen bei

Postanschrift:Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Telefon:03018 / 272 272 1
Fax:03018 / 10 272 272 1
Gebärdentelefon:gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de*)
E-Mail:publikationen@bundesregierung.de


4.4.3 Sportvereine können die Urkunden bei ihren zuständigen Spitzenverbänden bestellen

Deutsche Leichtathletik-Jugend im DLV e. V.
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt
E-Mail: jugend@leichtathletik.de
Internet: www.leichtathletik.de

Deutsche Turner-Jugend im DTB e. V.
Otto-Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: bjs@tuju.de
Internet: www.tuju.de

Deutscher Schwimm-Verband (DSV) e. V.
Korbacher Straße 93
34132 Kassel
E-Mail: wolf@dsv.de
Internet: www.dsv.de

Deutsche Behindertensportjugend im DBS e. V. –
National Paralympic Committee (NPC) Germany
– Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung –
Tulpenweg 2 – 4
50226 Frechen
E-Mail: dbsj@dbs-npc.de
Internet: www.dbs-npc.de

*) Nutzung entweder mit einem VOIP- und videofähigen Gerät, das mit dem Signalisierungsprotokoll SIP umgehen kann (IP-Video_Telefon) oder einem PC mit einer entsprechenden Software (Softclient bzw. Softphone).

4.5 Berichterstattung

Die Schulen übersenden sofort nach jeder Veranstaltung die Berichtsbögen an die unter 4.4.1 genannten Stellen. In Hamburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an das Referat Sport in der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Saarland schicken die Schulen die Berichtsbögen an das Ministerium für Bildung und Kultur.

Die Auslandsschulen und Vereine schicken ihre Berichte an die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (E-Mail: barthel@dsj.de).

4.6 Download

Das Handbuch für die Bundesjugendspiele und weitere Informationen stehen auf www.bundesjugendspiele.de zum Download zur Verfügung.