Hinweise für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Das Programm „Bundesjugendspiele für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ lehnt sich stark an das Handbuch Bundesjugendspiele an, so dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung an dem normalen Ablauf der Bundesjugendspiele teilnehmen können. Die allgemeinen Bestimmungen der Bundesjugendspiele gelten analog und werden nicht erneut aufgeführt. Das Programm kann sowohl in Regelschulen als auch in Förderschulen/-zentren Anwendung finden.

Für Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören sowie Lernen, die in Regelschulen unterrichtet werden, bietet sich insbesondere die Durchführung der Bundesjugendspiele in Form des Wettkampfes in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen an, da hier die individuelle Leistung bewertet wird. Eine Umrechnung, die im Online-Auswertungstool anhand von Faktoren automatisch vorgenommen wird, ermöglicht den direkten Vergleich der von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung erbrachten Leistungen mit denen ihrer Klassenkameraden ohne Behinderung. Sie erhalten die gleiche Bewertung und Auszeichnung (Ehren-, Sieger- oder Teilnahmeurkunde).

Eine Teilnahme am Wettbewerb, bei dem die individuelle Leistung im Vergleich zum Klassenverband bewertet wird, ist in inklusiv unterrichtenden Schulen nicht empfehlenswert, denn für die meisten Variationsmöglichkeiten liegen keine Umrechnungsfaktoren vor, um eine vergleichbare Wertung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu erreichen.

In Förderschulen/-zentren mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören sowie geistige Entwicklung kann der eher spielerisch ausgerichtete Wettbewerb aufgrund der ähnlichen Behinderung der Kinder und Jugendlichen dagegen durchaus eine Alternative darstellen. In diesem Fall obliegt es den Lehrkräften, geeignete Übungen aus dem Angebot auszuwählen und einen eventuellen Nachteilsausgleich vorzunehmen.

Anders als die Leichtathletik und das Schwimmen zählt Gerätturnen nicht zu den klassischen Behindertensportarten, daher sieht das Programm der Bundesjugendspiele die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung am Gerätturnen — und somit auch am Mehrkampf — nicht vor.

Allerdings ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung am Wettbewerb Turnen, sofern gewünscht, jederzeit möglich.

Im Folgenden werden am Beispiel des Wettkampfes die Besonderheiten bei der Durchführung der Bundesjugendspiele von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung aufgeführt. Sie können auch beim Wettbewerb Anwendung finden.

Einordnung in die Startklassen
Aufgrund der individuellen Behinderung wird das jeweilige Kind und der/die jeweilige Jugendliche vor Beginn des Wettkampfes einer der unten beschriebenen Startklassen zugeordnet. Dies geschieht bei Nutzung des Online-Auswertungstools nach dem Import der Teilnahmedaten und erfolgt in der Regel durch die Lehrkräfte. Daher bietet das Programm nur eine begrenzte und leicht verständliche Auswahl an Startklassen. Ein bereits vorliegender Start- oder Sportgesundheitspass des Deutschen Behindertensportverbandes oder der Bescheid vom Versorgungsamt, mit dem die Behinderung offiziell anerkannt wurde, können als Anhaltspunkt dienen.

Wenn trotzdem keine eindeutige Zuordnung möglich ist, kann auch die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt oder eine Ärztin bzw. ein Arzt eines Behindertensportvereines vor Ort zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus bietet der Deutsche Behindertensportverband mit seinen Landesverbänden fachkundige Unterstützung an.

Die Einordnung in die Startklasse ist als Sonderregelung in den jeweiligen Sportarten beschrieben und jeweils unter „Hinweise für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ zu finden. Die entsprechenden Umrechnungstabellen sind hier ebenfalls hinterlegt.

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer kardiologischen Erkrankung besteht bei der Ausübung von sportlicher Betätigung erhöhte Gefahr. Daher muss vor den Bundesjugendspielen mit der behandelnden Fachärztin bzw. dem behandelnden Facharzt geklärt werden, ob eine Teilnahme überhaupt möglich ist. Hierbei ist insbesondere der Aspekt der Überforderung auf Grund erhöhter Motivation des Kindes bzw. des/der Jugendlichen zu berücksichtigen.

Bei der Leichtathletik und beim Schwimmen werden folgende Startklassen unterschieden:
A) Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
A 1 — Leichtbehinderte: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z. B. Kinder und Jugendliche mit Blasen- und Darminkontinenz, minimalen cerebralen Dysfunktionen, einseitiger Armbehinderung u. a.); Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.
A 2 — Beinbehinderte, Gehbehinderte: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber durch die Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (z. B. Poliogelähmte, Amputierte, spastische Diplegiker bzw. Paraplegiker, Kinder und Jugendliche mit Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen u. a.).
A 3 — Beinbehinderte, Rollstuhlfahrer*innen: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, bei denen die Funktion der Arme und des Schultergürtels nicht beeinträchtigt ist (z. B. Kinder und Jugendliche mit Spina bifida, Poliolähmungen, Beinamputation, spast. Diplegie, evtl. Glasknochen, Hämophilie, Dysmelie, Querschnittsgelähmte u. a.). Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.
A 4 — Einseitig Arm- und Beinbehinderte: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, bei denen die Funktionsfähigkeit eines Beines und eines Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten u.a.) möglich ist (z. B. Kinder und Jugendliche mit Hemiplegien, Poliolähmungen, Amputationen u. a.).
A 5 — Beidseitig Arm- und Beinbehinderte: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, bei denen Behinderungen an allen vier Extremitäten vorliegen, denen jedoch mindestens selbständige und gezielte Bewegungen im Stand möglich sind (z. B. Kinder und Jugendliche mit Tetraspastik, Tetraplegie inkomplett, Athetose, Ataxie, Poliolähmung u. a.).
A 6 — Beidseitig Arm- und Beinbehinderte, Rollstuhlfahrer*innen ohne Fremdantrieb: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, bei denen Behinderungen an allen vier Extremitäten vorliegen, die jedoch selbständige und gezielte Bewegungen aus und mit dem Rollstuhl ausführen können (z. B. Schülerinnen und Schüler mit Tetraplegien, Tetraspastik, Dysmelie, Muskeldystrophie, Athetose, Poliolähmung u. a.).

B) Förderschwerpunkt Sehen

B 1 — Blind: Hierzu zählen alle Kinder und Jugendlichen, die über kein Sehvermögen (mehr) verfügen.
B 2 — Sehbehindert: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, die noch einen Sehrest haben.

C) Förderschwerpunkt Hören
C 1 — Gehörlos: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, die keinerlei akustische Wahrnehmung haben.
C 2 — Schwerhörig: Hierzu zählen Kinder und Jugendliche, deren Hörvermögen eingeschränkt ist, die aber über eine gewisse akustische Wahrnehmungsfähigkeit verfügen.

D) Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

E) Kleinwuchs

Durchführung des Wettkampfes
Vor Durchführung des Wettkampfes ist zu prüfen, ob die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung die vorgeschriebenen Disziplinen aufgrund ihrer Behinderung absolvieren können. Ist dies nicht der Fall, ist eine der beschriebenen Sonderregelungen anzuwenden. Bei Nutzung des Online-Tools werden die möglichen Disziplinen sowie alternative Übungen automatisch angezeigt. Im Allgemeinen gelten bei der Durchführung des Wettkampfes die normalen Wettkampfbestimmungen, jedoch sind in den Sportarten die Sonderregelungen für verschiedene Behinderungsgruppen zu beachten.

Bewertung der Leistungen
Die Leistung wird analog der Leistung der Kinder und Jugendlichen ohne Behinderung gemessen und anschließend in das Online-Auswertungstool eingetragen. Dies nimmt die Umrechnung automatisch vor. Nutzen Sie zur Durchführung der Bundesjugendspiele jedoch bestehende Standard-EDV-Programme, dann müssen Sie die erbrachte Leistung zunächst mit dem Umrechnungsfaktor für die jeweilige Behinderungsgruppe multiplizieren. Das so errechnete Ergebnis wird in den Tabellen der Bundesjugendspiele (siehe www.bundesjugendspiele.de) nachgesehen, um den Punktwert zu ermitteln, der dann in das Programm übernommen werden kann.

Auszeichnung
Aufgrund der Anwendung des Umrechnungsfaktors ist eine Vergleichbarkeit der Leistungen gegeben. Daher erhalten Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei gleichen Punktwerten die gleiche Auszeichnung (Ehren-, Sieger- bzw. Teilnahmeurkunde) wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderung.

Ansprechpartner
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Bundesjugendspiele für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und sind offen für alle Anregungen und Rückmeldungen. Weiterhin übersenden wir Ihnen gerne Informationsmaterial über die Möglichkeiten im Behindertensport. Bitte sprechen Sie uns an.

Jugendsekretariat Deutscher Behindertensportverband (DBS) e. V. —
National Paralympic Committee (NPC) Germany
Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung — Tulpenweg 2-4
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