Kinder- und Jugendschutz

Alle Kinder und Jugendlichen sollen mit Spaß und Freude an den Bundesjugendspielen teilnehmen und sich dabei wohl fühlen — unabhängig von ihren sportlichen Fähigkeiten.

Daher wird empfohlen, den Kinder- und Jugendschutz bei den Bundesjugendspielen zu gewährleisten. Im Sinne aller Beteiligten sowie insbesondere im Sinne der Kinder und Jugendlichen sind dabei vor allem folgende Aspekte des pädagogischen Handelns zu berücksichtigen:
• Die Persönlichkeit jedes Kindes und Jugendlichen ist zu achten.
• Den agierenden Kindern und Jugendlichen sind ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten.
• Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der beteiligten Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren.
• Keinem Kind oder Jugendlichen darf eine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, angetan werden. Niemand darf einem Kind oder Jugendlichen Angst machen, sie erpressen oder deren Gefühle mit Worten, Blicken oder Handlungen verletzen.
• Alle Beteiligten sollen sich unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, ihrem Alter oder Geschlecht fair und respektvoll begegnen.
• Den Kindern und Jugendlichen wird stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermittelt und im Wettbewerb im Sinne des FairPlays gehandelt.
• Die Persönlichkeitsrechte aller (z. B. Recht am eigenen Bild) werden beachtet und die Datenschutzbestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten.

Ansprechpartner*innen im Beschwerdefall
Für den Fall einer Beschwerde sollten Ansprechpersonen benannt (z. B. aus den Reihen der Vertrauenslehrkräfte, der Schulsozialarbeiter*innen oder auch der Kinderschutzbeauftragten eines kooperierenden Sportvereins) und allen Beteiligten im Vorfeld der Bundesjugendspiele bekannt gemacht werden. Diese vertrauensvolle Ansprechperson sollte allen Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, aber auch den Lehrkräften, Übungsleiter*innen und Trainer*innen als Anlaufstelle für Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz zur Verfügung stehen. Es wird empfohlen, ein Team aus weiblichen und männlichen Personen als Ansprechpersonen einzusetzen.

Deren Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass:
• jedes Kind und jeder Jugendliche gleich, fair und gerecht behandelt wird.
• grundsätzliche Regeln für einen wertschätzenden Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sowie innerhalb der Gruppe der Kinder und Jugendlichen beachtet und umgesetzt werden (z. B. bzgl. Körperkontakt, Umkleide- und Toilettensituation etc.).
• Regelungen zu Foto- und Filmaufnahmen Berücksichtigung finden.
• Diskriminierungen jeglicher Art entschieden entgegengetreten wird.
• im Falle einer Beschwerde erste Schritte zur Intervention im Sinne des Schutzes der mutmaßlich Betroffenen und der Verursachenden eingeleitet werden.

Ehrenkodex
In Schulen und Sportorganisationen existieren bereits verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes.

So haben beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen eine Vorlage für einen Ehrenkodex entwickelt, mit der eine grundlegende Position und Haltung für ein Handeln im Kinder-und Jugendsport verdeutlicht wird und die insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Diese Vorlage soll eine Orientierung bieten und Handlungssicherheit verschaffen.

Schulen und kooperierende Sportvereine können anhand dieser Vorlage einen eigenen Ehrenkodex, zugeschnitten auf die spezifischen Rahmenbedingungen bei den Bundesjugendspielen, erstellen. Der Ehrenkodex kann von allen im Bereich der Bundesjugendspiele eingesetzten Personen (Lehrkräfte, Übungsleiter* innen und Trainer*innen sowie Eltern) unterzeichnet werden. Dabei bietet der Ehrenkodex eine Möglichkeit, aktiv persönlich zu bekunden, dass man sich für den Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzt. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden neben der Achtung der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der Vermeidung von Doping und Medikamentenmissbrauch auch jede Form von Diskriminierung und Gewalt zu unterlassen und das Recht auf körperliche und sexuelle Unversehrtheit zu achten. Die Unterzeichnung des Ehrenkodexes liefert zwar keine Garantie für das Einhalten des Kinder- und Jugendschutzes, dient aber dazu, sich seiner Aspekte bewusst zu werden. (s. Anhang: Download unter www.dsj.de/kinderschutz)

Kinderrechte-Pass
Es ist wichtig, dass Kinder über ihre Rechte aufgeklärt werden und Ansprechpartner* innen kennen. Dies kann beispielsweise über einen Kinderrechte-Pass für Spiel- und Sportfeste erzielt werden. Mädchen und Jungen können mit einem solchen Pass über ihre Rechte aufgeklärt und auf einzelne Kinderrechte aufmerksam gemacht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Vereinbarung / Verpflichtung zu den Kinderrechten zwischen Sportlehrkräften und Vereinsvertretungen, dem jeweiligen Kind und dessen Eltern zu fixieren. Ein entsprechendes Beispiel für einen Kinderrechte-Pass kann unter https://www.bsj-freiburg.de/fileadmin/www.bsj-freiburg.de/Dokumente/Kinderschutz/Downloads/Kinderrechte_Sportverein.pdf gefunden werden.

Das übergeordnete Ziel, einer freudbetonten und respektvollen Teilnahme an den Bundesjugendspielen kann mit den beschriebenen Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz unterstützt und gestärkt werden.