Grundsportart Schwimmen

Allgemeines

Schwimmen zu können, bedeutet Schwimmen gelernt zu haben. Schwimmen ist also ein Bildungs- und Kulturgut gleichermaßen. Als Grundsportart ist Schwimmen zu können Voraussetzung für alle weiteren Sportarten auf, im und unter Wasser.

Der Prozess des Schwimmen Lernen wird immer häufiger in die Grundschule, teilweise in die weiterführende Schule verlagert. Diese gesellschaftlichen Veränderungen werden vom Deutsche Schwimm-Verband e.V. bei der Gestaltung der beiden sportlichen Vergleiche in den Bundesjugendspielen berücksichtigt. Der Wettbewerb unterstützt den Lernprozess, der später einsetzende Wettkampf setzt Basisfertigkeiten voraus. Berücksichtigt werden außerdem die verschiedenen pädagogischen Perspektiven, wie sie in den Kerncurricular und Lehrplänen der Länder formuliert sind.

Das Regelwerk der Bundesjugendspiele in der Grundsportart Schwimmen beachtet die Vorgaben der UN-Binderrechtskonvention: Aufgrund der flexiblen Aufgabenstellung im Wettbewerb können daran Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf teilhaben. Im Wettkampf sichern spezielle Umrechnungstabellen die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung.

Empfehlungen des Deutschen Schwimm-Verband e.V.

Der Wettbewerb begleitet in der Grundschule für viele Kinder den Schwimmlernprozess und stellt aus Sicht des Deutschen Schwimm-Verband e.V. deshalb in den Klassenstufen 1 bis 4 den idealen sportlichen Leistungsvergleich dar.

Wettbewerb der Grundsportart Schwimmen

Der Wettbewerb in der Grundsportart Schwimmen konzentriert sich auf koordinative Aufgabenstellungen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Wettbewerb Schwimmen.

Wettkampf der Grundsportart Schwimmen 

Der Wettkampf knüpft an die traditionellen Anforderungen der Bundesjugendspiele an. Schwimmen zu können ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Wettkampf Schwimmen